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Umgang mit Sozialbehörden und deren Entscheidungen

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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass der Staat Sie durch vielfältige Leistungen unterstützt. Im Umgang mit den Behörden gehen einige Dinge leider schief. Die entstehenden Nachteile treffen Sie. Daher gebe ich Ihnen hier einige Tipps, die es im Nachgang erleichtern, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie können mich auch gerne vor der Antragstellung kontaktieren. Insbesondere für Selbstständige und Gewerbetreibende lohnt eine frühzeitige Beratung!

Unterschieden wird zwischen:

  • Antrag
  • Widerspruch
  • Klage

Antrag:
Sozialleistungen (ALG I, ALG II, BAföG, Wohngeld, Renten etc.) gibt es nur auf Antrag. Dabei ist zu beachten, dass es diese Leistungen grundsätzlich auch erst ab Antragstellung gibt. Zentraler Streitpunkt bei Anträgen ist meist, ob und wann diese gestellt wurden. Ob und wann ein Antrag gestellt wurde, ist von Ihnen zu beweisen. Geben Sie Anträge daher mit Zeugen ab oder lassen Sie sich die Abgabe des Antrags von der Behörde bescheinigen.
Egal, ob der Sachbearbeiter Ihren Antrag für nicht sinnvoll hält, er meint, er sei unzuständig bzw. der Antrag werde sowieso abgelehnt – lassen Sie sich NICHT abweisen. Ihr Antrag muss angenommen und bearbeitet werden!

Widerspruch
Sobald die Behörde Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie einen Bescheid. Dabei kann die Behörde die begehrten Leistungen bewilligen, einen Teil bewilligen oder die Leistung ablehnen. Wird Ihnen die begehrte Leistung ganz oder teilweise versagt, können Sie sich mittels Widerspruch gegen die Entscheidung wehren. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, erhoben werden.
Der Widerspruch soll der Behörde die Möglichkeit geben, die eigene Entscheidung zu überprüfen. Sie benötigen für den Widerspruch keine anwaltliche Beratung. Aber meine Erfahrung zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, bereits hier zu seinem Anspruch zu kommen, deutlich höher ist, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Um Widerspruch einzulegen reicht es, der Behörde mittels Brief mitzuteilen, dass gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wird. Begründen müssen Sie dies nicht. Folgenden Text können Sie für Ihren Widerspruch nutzen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bescheid vom XX lege ich Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift


Gerne erhebe ich den Widerspruch auch für Sie und unterstütze Sie bereits im Widerspruchsverfahren.

Klage
Haben Sie mit Ihrem Widerspruch keinen Erfolg, so kann gegen die Entscheidung vor den Sozialgerichten geklagt werden. Auch dies ist grundsätzlich ohne Anwalt möglich. Jedoch gibt es neben den rechtlichen Fragen jede Menge Formalitäten, auf die geachtet werden müssen. Außerdem sind Richter auch nur Menschen. Auch ihnen unterlaufen Fehler, auf die der Richter jedoch nur aufmerksam gemachen werden kann, wenn Ihnen jemand zur Seite steht, der sich auskennt.

Daher – lassen Sie sich von mir unterstützen.

Unterbrechung doppelter Satzbeginn.

Unterbrechung Textlänge

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Daher bin ich Blindtext. Und zwar von Geburt an. Obwohl es lange gedauert hat, bis ich das begriffen habe. Und was es bedeutet, ein blinder Text zu sein. Daher hat man keinen Sinn. Somit wirke ich hier und da aus dem Zusammenhang gerissen. Entsprechend wird man gar nicht erst gelesen. Aber bin abschließend ich deshalb ein schlechter Text? Und ich weiß, dass ich nie eine Chance haben werde. Zum Beispiel im Stern zu erscheinen. Aber bin ich darum weniger wichtig? Und ich bin blind! Aber ich bin gerne Text. Daher sollten Sie mich jetzt tatsächlich zu Ende lesen. Dann habe ich etwas geschafft, was den meisten normalen Texten nicht gelingt.

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Denn es ist wirklich ein hartes Los, Blindtext zu sein. Üblicherweise fülle ich lediglich einen Raum. Und zwar mit Buchstaben. Aber eigentlich fühle ich mich zu Höherem berufen. Somit will ich ein besonderer Blindtext sein. Und ich will Ihnen im Gedächtnis bleiben. Daher sollen Sie Ihren Enkeln von mir erzählen. Somit dem Blindtext, den Sie seinerzeit lasen und der Sie fesselte. Und zwar mehr als zum Beispiel viele Bücher. Im Gegensatz dazu alle, die Sie sich bis dahin gekauft hatten. Soviel nur um dann festzustellen, dass Sinntext für Sie auch nicht mehr Sinn ergab. Als ein Blindtext, wie ich es bin. Und zwar welch eine Enttäuschung!

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Somit ist es doch sicherlich viel besser. Und zwar von vornherein darauf vorbereitet zu sein. Nämlich dass der Text, dem man gleich seine Aufmerksamkeit schenken wird. Indes absolut keinen Sinn ergibt. Weil er gar nicht dazu vorgesehen ist, einen Inhalt zu transportieren. Daher Blindtexte sollen nun mal Text nur darstellen. Aber bin ich aufgrund deshalb weniger wert? Somit sagen Sie ehrlich Ihre Meinung. Beziehungsweise finden Sie, dass ich keine Daseinsberechtigung habe? Und zwar nur weil ich aufgrund keinen Sinn ergebe? Somit ist es doch immerhin gelungen, Sie bis hierher zu fesseln. Daher lesen Sie ja immer noch. Daher bin ich stolz! Weil es geglückt ist, was viele Texte vor mir nicht vermochten. Und zwar echtes Interesse des Lesers. Daher danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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Bindewörter

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